Nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie vor über 10 Jahren der Systemischen Therapie die wissenschaftliche Anerkennung ausgesprochen hat, hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass die Systemische Therapie – zunächst nur für Erwachsene – in die Regelversorgung übernommen wird. Bei der Ausarbeitung der Neuregelungen in der Psychotherapie-Richtlinie und in der Psychotherapie-Vereinbarung waren Vertreter*innen in Kooperation mit den Systemischen Verbänden entscheidend mit beteiligt und haben dafür gesorgt, dass angemessene Regelungen für die Durchführung Systemischer Therapie in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschlossen wurden.