Verhinderung einer – von anderen Arztgruppen präferierten – wesentlich höheren Steigerung der Verwaltungskosten durch Erhalt der Prozentregelung statt Kopfpauschalenregelung
In der zurückliegenden Legislaturperiode der KVB wurden die Verwaltungskosten erhöht. Dabei war angedacht, von einem Prozentsystem auf die Systematik von Kopfpauschalen umzusteigen. Das hätte bedeutet, dass jede Praxis, ob mit hohem oder niedrigem Umsatz, den gleichen Betrag an Verwaltungskosten hätte bezahlen müssen. Es liegt auf der Hand. Diese Regelung hätte für unsere Praxen mit einem im Vergleich zu Arztpraxen niedrigen Umsatz eine deutliche Benachteiligung gebracht. Die Argumente für eine solche Regelung waren vorbereitet und wurden vorgetragen. Es ist uns jedoch gelungen, dieses Vorhaben zu Fall zu bringen und die Prozentregelung bei den Verwaltungskosten beizubehalten. Hier waren viele Gespräche und rasches Rechnen erforderlich, es stellte sich der Erfolg ein. Ein enormer finanzieller Nachteil konnte von unseren Praxen abgewendet werden.