Im Laufe der Zeit wurden nicht nur neue Sitze geschaffen, sondern es entstanden mit der Teilung von ganzen Sitzen neue Niederlassungsmöglichkeiten für junge Kolleg*innen. Dies setzt die Entwicklung einer Regelung voraus, welche einen ganzen Praxissitz teilbar und veräußerbar macht. Damit wurde der Einzug nicht komplett „bewirtschafteter“ ganzer Sitze verhindert, stattdessen konnte eine Hälfte veräußert werden. Wichtig war in dem Zusammenhang darüber hinaus auch, dass der Praxisumfang eines halben Sitzes großzügig ausgestattet und das mögliche Stundenkontingent bei einem halben Sitz nicht einschränkend war.

Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen