Als Gruppe haben wir es für angezeigt gehalten, sich gegen Regelungen zur Wehr zu setzen, welche unsere Berufsgruppen diffamieren oder unsere berufliche Tätigkeit deutlich erschweren würden. Wir haben uns entschieden dagegen gewehrt, dass die sog. Rasterpsychotherapie eingeführt und umgesetzt werden soll. Sie hätte nichts anderes als den Verlust des Erstzugangsrechts bedeutet, denn Patient*innen hätten erst eine „Filterstation“ durchlaufen müssen, bevor eine Psychotherapie hätte begonnen werden können. Dahinter steckt u. a. die immer wieder verunglimpfende Annahme, wir würden nur leichte Störungen und Befindlichkeitsstörungen behandeln. Ein Narrativ, das immer wieder erzählt wird, deswegen aber nicht richtiger wird. Gemeinsam ist es uns gelungen, diese Pläne zunichte zu machen. Eine andere Aktion betraf die Telematikinfrastruktur, wo wir uns grundsätzlich skeptisch geäußert haben und offen sind für eine Klage gegen den Honorarabzug bei einer Weigerung, sich der TI anzuschließen. Der Anschluss muss unseres Erachtens freiwillig erfolgen, Sanktionen weisen wir zurück, lehnen sie ab und fordern die Rückerstattung bereits einbehaltener Honorarabzüge. Aus diesem und anderen Gründen haben wir auch eine Petition gegen die TI unterstützt und meinen, nicht zuletzt auch durch unsere Aufrufe und Ihre Mitwirkung ist es gelungen, diese Petition erfolgreich zu gestalten.

Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen