Die Einführung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurde in der Amtszeit von Bundesgesundheitsminister Spahn besonders gefördert und erleichtert. Damit ist gemeint, dass DiGAs in einem Fast-track-Verfahren in die Liste des Bundesamtes für Arzneimittelsicherheit und Medikamente aufgenommen werden konnten, danach verordnungsfähig sind und zu Lasten der GKV abgerechnet werden können. Das Fast-track-Verfahren beruht auf minimalen Anforderungen an eine DiGA, zu denen die Angaben zumeist von den Herstellern selbst gemacht werden können. Es fehlt an echten wissenschaftlichen Studien zu einer DiGA, kleinste Fallzahlen reichen aus, um von Wirksamkeit zu sprechen, es fehlt an Angaben, wann eine DiGA kontraproduktiv für Patient*innen sein kann. Zudem werden enorme Gelder dem Gesundheitssystem entzogen.


Wir haben an verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt, um aufzuzeigen, wie die DiGA gestaltet werden, welche Gefahren von diesen ausgehen können und welche enormen Summen hier verausgabt und verschleudert werden. Der persönliche Kontakt zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in bleibt für uns der Goldstandard und muss an oberster Stelle stehen.

Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen