Es ist bekannt, dass Krankenkassen immer mehr in Behandlungsabläufe eingreifen oder gar versuchen, diese in die Hand zu nehmen: Sie rufen Patien*innen an, erkundigen sich nach der Behandlungszufriedenheit und machen eigene Behandlungsvorschläge, Krankenkassenmitarbeitende können DiGAs verordnen und damit in die Behandlung selbst eingreifen. Sie wollen bestimmen, übersehen dabei aber, wie sehr sie den Patient*innen auch schaden können. Waren es früher noch einzelne Fälle, so hat bis heute die Anzahl solcher Behandlungseingriffe deutlich zugenommen. Damit könnte die unmittelbare Patientenversorgung sukzessive in die direkte Obhut der Krankenkassen kommen und ausschließlich nach deren Regeln ablaufen. Die ambulante Versorgung könnte also unter ihre Regie fallen. Das können wir nicht zulassen – stattdessen gilt es, die Gestaltungshoheit über die psychotherapeutische Versorgung zu behalten und selbst eine differenziertere Bedarfsplanung zu entwickeln.

Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen