Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und der Erarbeitung eines neuen QS-Systems soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren für Psychotherapie wegfallen. So ist es auch im Gesetz festgehalten. Auch wenn die Verabschiedung eines neuen QS-Verfahrens noch etwas in die Ferne gerückt ist, so ist die Absicht bestehen geblieben. Damit geht einher, dass die bisher geltenden festen Stundenkontingente aufgeweicht werden und wegfallen sollen. Zudem steht zu befürchten, dass Behandlungen im nachhinein einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden. Wir müssen schon heute wachsam sein und entschlossen dafür eintreten, dass die Stundenkontingente in den jeweiligen Richtlinienverfahren erhalten bleiben und gegen Bestrebungen kämpfen, die Stundenkontingente zu vermindern.
Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen