Erfreulicherweise hat sich die Versorgung von Patient*innen mit neurologischen Symptomen mit der Einführung der neuropsychologischen Therapie deutlich verbessert. Mit der vor kurzem erfolgten Aufnahme der Systemischen Psychotherapie in den GKV-Leistungskatalog ist ein weiteres Verfahren hinzugekommen, welches zur Verbesserung der Versorgung beiträgt. In beiden Verfahren ist jedoch noch Versorgungsbedarf vorhanden, ebenso in den weiteren Richtlinienverfahren. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass mehr Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen werden und die Versorgung mehr Fahrt aufnimmt. Dies gilt neben den bereits genannten Verfahren für sämtliche Richtlinienpsychotherapieverfahren.

Gemeinsam für die Zukunft der Psychotherapie

Liste Psychotherapeuten-Bündnis
Wahlvorschlag 2

Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen